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Sport Schiffer, Ski- & Sportschule Innerkrems

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

Allgemein

Verkleinert sich eine Kursgruppe auf weniger als 4 Teilnehmer, behält sich die Skischule das Recht vor, diese zusammenzulegen oder die Unterrichtsstundenzahl zu verkürzen. Mehrmaliger Lehrerwechsel aufgrund der flexiblen Organisation ist möglich. Wir lehnen jegliche Haftung für Unfälle, die sich während oder vor dem Skiunterricht ereignen, ab. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer und wird empfohlen. Für Kinder bis 15 Jahre besteht generell bei den Sportaktivitäten Helmpflicht. Preisrückerstattung nur wegen Verletzung oder Krankheit und nur mit ärztlicher Bestätigung (Differenzbetrag). Jeder angefangene Kurstag wird verrechnet. Kursausfälle wegen Witterungsbedingter Einflüsse (höhere Gewalt) werden nicht ersetzt. Das Kursticket ist nicht übertragbar. Nicht verbrauchte Kurstage verfallen! Die Liftkarte ist im Skikurs NICHT inbegriffen, für die ersten Tage beim Förderband benötigen Kinder noch keine Liftkarte erst ab Übungslift 1. Bei Überweisung muss der Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung auf unser Konto gutgeschrieben werden. Alle Preis in Euro inklusive Steuern. Irrtum und Fehler vorbehalten. Alle Lieferungen und Leistungen von Sport Schiffer aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder anderer Onlinedienste leigen dieser Geschäftsbedingungen zugrunde.

Miete und Reservierung von Verleihausrüstung (Rent-Equipment)

Jeder Mieter haftet für eine ordnungsgemäße Rückgabe der Geräte bis zur Höhe des Verkaufswertes des ausgeliehenen Equipments. Das Rent-Equipment ist gegen Bruch und Diebstahl nicht versichert! Im Falle eines Diebstahls sind eine polizeiliche Anzeige zu machen und ein Selbstbehalt lt. Aushang im Verleih zu bezahlen.

Einverständnis

Die Sport Schiffer KG und die Mountain Sports Schiffer GmbH behalten sich das Recht vor, bei allen Aktivitäten und auf der gesamten gesamten Wirkungsbereich, Foto, Film- und Webcamaufnahmen zu Werbe- und informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies der Geschäftsleitung ausdrücklich mitzuteilen.